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Betriebliche Altersvorsorge: Sinn und Nutzen der bAV für deine Rentenzeit

Für viele deutsche Arbeitnehmer genügt die gesetzliche Rente nicht, um im Ruhestand gut davon zu leben. Der Begriff des sinkenden Rentenniveaus ist zum geflügelten Wort geworden. Dieses Phänomen ist als Resultat mehrerer Probleme zu begreifen, darunter der demographische Wandel und die Struktur des Rentensystems. Dies wirft die Frage auf, welche alternativen Vorsorgemaßnahmen lohnenswert sind. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kannst du die spätere Rente deutlich aufbessern. Dabei lässt du einen Teil des Bruttoeinkommens abziehen, um ihn in die bAV einzuzahlen. Dies ist bis zu einem Limit steuer- und sozialabgabenfrei.

Problematik der gesetzlichen Rente

Die gesetzliche Rente ist gekennzeichnet von einem voraussichtlich sinkenden Rentenniveau. Einer Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zufolge, wird das Rentenniveau voraussichtlich von heute 48 Prozent bis zum Jahr 2045 auf 43 Prozent des bis dahin aktuellen Durchschnittslohns sinken. Die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der nach Ende der Berufstätigkeit ausgezahlten Rente wächst.

Dies geht mit einem erhöhten Armutsrisiko älterer Personen einher. Das DIW rechnet mit einem Anstieg um bis zu 20 Prozent. Ebenso wird der Studie zufolge der Anteil der im Alter Grundsicherung-Beziehenden zunehmen. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn die Renten stärker ansteigen als der Bedarf an Grundsicherung.

Die zentralen Ursachen dieser Rentenproblematik liegen zum einen im demographischen Wandel und zum anderen in strukturellen Problemen des Rentensystems. Das Zusammenspiel zwischen der gesellschaftlichen Alterung und der Struktur des Rentensystems führt zum voraussichtlich sinkenden Rentenniveau.

Im gesetzlichen Rentensystem ist vorgesehen, dass gegenwärtige Arbeitnehmer die Renten der gegenwärtigen Ruheständler finanzieren. Es wird entsprechend nicht auf ein Rentenkonto eingezahlt, woraus der Rentenversicherungsträger entstandenen Summen in eine Monatsrente umrechnet. Stattdessen sammelst du in Abhängigkeit der eingezahlten Summen jedes Jahr Rentenpunkte. Diese wendet die Rentenversicherung später in der Rentenformel an. Bei durchschnittlichem Verdienst und entsprechender Einzahlung erhältst du einen Punkt pro Jahr.

Der demographische Wandel in Richtung einer gesellschaftlichen Alterung hat zur Folge, dass eine geringere Zahl an Arbeitnehmern eine wachsende Anzahl an Rentnern finanziert (so die Annahme vieler Demographen). Im Hinblick auf die Rente ist es weiterhin interessant zu beobachten, wie sich Löhne entwickeln. Ebenso sind Fehlzeiten zu berücksichtigen.

Unabhängig vom Verhältnis zwischen Rente und letztem Arbeitseinkommen wird die Rente geringer ausfallen. Entsprechend ist es vorteilhaft, sich über andere Bausteine der Altersvorsorge Gedanken zu machen. Eine Möglichkeit findet sich in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sowie der im Ruhestand ausgezahlten Betriebsrente.

Die gesetzliche Rente reicht zukünftig nicht aus. Kann die betriebliche Altersvorsorge die Rentenlücke schließen?

Betriebliche Altersvorsorge in Überblick

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, mit der du staatlich gefördert und zusätzlich zur gesetzlichen Rente Altersvorsorge betreiben kannst. Für die ab 2019 abgeschlossenen Neuverträge gilt ein verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers von 15 Prozent. Dieser gilt ab dem Jahr 2022 auch für bereits existente Verträge.

Manche Arbeitgeber finanzieren die Betriebsrente auch allein. Die Beiträge der Betriebsrente gehen vom Bruttogehalt ab. Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen. In der Ansparphase kannst du daher Steuern und Sozialabgaben sparen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass du im Ruhestand die ausbezahlte Betriebsrente vollständig versteuern musst. Bist du gesetzlich krankenversichert, sind überdies Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.

Arten und Varianten der betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV lässt sich im Wesentlichen auf fünf verschiedene Weisen realisieren. Diese ähneln sich im Hinblick auf ihre Funktionsweise. Auch die damit verbundenen Vorteile (auch steuerlicher Art) sind ähnliche. Die wesentlichen Unterschiede der Varianten der betrieblichen Altersvorsorge finden sich in der Art und Ausgestaltung der Kooperation zwischen Versicherern, Anbietern und anderen Institutionen. Hier wird auch auf weltsparen.de genauer aufgeklärt.
Unter den Varianten befinden sich

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage beziehungsweise Direkt-Zusage

Diese Reihenfolge entspricht der Verbreitung in Deutschland (Stand: Ende 2018). Was Direktversicherungen betrifft, gab es davon im Jahr 2018 über 8 Millionen. Pensionskassen folgten auf Rang zwei mit etwa 3,7 Millionen an der Zahl. Die Varianten Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direkt-Zusagen sind in kleineren Anzahlen darunter angesiedelt.

Die konkrete Form und Ausgestaltung obliegen dem Arbeitgeber. Dieser entscheidet auch über den jeweiligen Anbieter. Entscheidest du dich für die betriebliche Altersvorsorge, hast du das Recht, diese einzufordern. Jedoch kannst du nicht entscheiden, welche Form oder welcher Anbieter ins Spiel kommt. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern von sich aus ein Mitspracherecht, doch ist dies kein Standard.

Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge

Die Einzahlung erfolgt grundsätzlich in Form einer Entgeltumwandlung. Die Funktionsweise ist unabhängig von Anbieter und von der Art dieselbe. Du vereinbarst einen fixen Betrag, den du monatlich investierst. Der Arbeitgeber zieht diesen Betrag vom monatlichen Bruttolohn ab und zahlt ihn auf dein bAV-Rentenkonto ein. Hinzu kommt ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.

Entscheidest du dich beispielsweise für eine Einzahlung von 200 Euro monatlich, so zahlt der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss mindestens 230 Euro in das bAV-Rentenkonto ein. Solltest du die Anwartschaft bereits vor dem Stichtag 01.01.2019 vereinbart haben, ist es möglich, dass der Zuschuss erst ab dem 01.01.2022 fließt. In zahlreichen Unternehmen ist es jedoch üblich, den Zuschuss bereits jetzt zu zahlen. Weitere Handlungsschritte sind für Arbeitnehmer nicht erforderlich.

Das Besondere an dieser Investitionsform ist, dass sie bis zu einem Limit steuer- und sozialabgabenfrei ist. Der steuerfreie bAV Höchst­bei­trag für das Jahr 2020 liegt bei 552 Euro pro Monat (6.624 im Jahr). Der Höchst­bei­trag der Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit liegt im Jahr 2020 bei 276 im Monat (3.312 Euro im Jahr).

Wenn du mehr einzahlen möchtest, musst du nur die Differenzen, die über die jeweiligen Werte hinausgehen, versteuern beziehungsweise bei den Sozialabgaben berücksichtigen. Die großzügigen Freisummen ermöglichen attraktive Ersparnisse. Das verbleibende Nettoeinkommen sinkt nicht genau um die Summe, die du in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst.

Wie lange ist in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen?

Die Laufzeit der Verträge zur bAV orientieren sich typischerweise am persönlichen Rentenbeginn. In Abhängigkeit des Geburtsdatums wechselst du gesetzmäßig frühestens mit einem Alter von 65 Jahren und spätestens mit 67 Jahren in den Ruhestand.

In den meisten Fällen stimmen die beteiligten Parteien (Betrieb, Versicherer und Arbeitnehmer) die Laufzeit in Abhängigkeit des Rentenbeginns ab. Damit fließt die erste monatliche Betriebsrente zusammen mit der ersten Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenso ist es jedoch denkbar, dass die Laufzeit davor oder danach endet. Einen Sonderfall stellt dahingehend die Variante der Pensionskasse dar. In diesem Fall fließt die Betriebsrente erst, wenn Arbeitnehmer tatsächlich und effektiv nicht mehr arbeiten.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung, in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, beim Arbeitnehmer. Es besteht ein Recht darauf, jedoch keine Verpflichtung. Es ist möglich, die Investition zu pausieren oder die Summe zu korrigieren. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist es möglich, die bAV mitzunehmen. Die funktioniert bis zu 15 Monate nach dem Arbeitgeberwechsel (so lange der bisher erreichte bAV-Kontostand ein bestimmtes Volumen von 82.800 Euro nicht überschreitet).

Es ist jedoch nicht empfehlenswert, die bAV zu kündigen oder eine Anwartschaft aufzulösen. Von Seiten des Gesetzes sind solche Aktionen als förderschädlich definiert. In der Praxis geht dies damit einher, dass Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Das bis dahin nicht versteuerte Einkommen ist entsprechend nachzuversteuern. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die eingezahlten Summen dennoch erst zum Laufzeitende fällig werden.

Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Betriebliche Altersvorsorge hat sich als wichtiger Baustein in den Vorsorgemaßnahmen etabliert. Sie ist mit zahlreichen attraktiven Vorteilen verbunden. Die Entgeltumwandlung bedeutet Ersparnisse bei Steuern und Sozialversicherung. Weiterhin haben Versicherte den Vorteil eines attraktiven Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15 Prozent. Je nach Art und Umfang der Investitionsmaßnahmen sind darüber hinaus attraktive zusätzliche Renditen möglich.

Ein oftmals kritisierter Punkt an der betrieblichen Altersvorsorge war die doppelte Verbeitragung. Diese ist jedoch mit der neuen Gesetzgebung samt Freibetrag seit dem 01.01.2020 nicht mehr relevant. Bereits 2018 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV deutlich attraktiver werden lassen. Damit stellt die betriebliche Altersvorsorge einen sinnvollen und attraktiven Eckpfeiler bei der Vorsorge für den Ruhestand dar.

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Timo

    Ich finde, du stellst die bAV etwas zu positiv da.
    Je nach genauer ausgestaltung der Verträge sind als gravierende Nachteile die hohen Kosten (die z.T. von der Beitragsgarantie abgehen) und die nicht vorhandene (oder sollte man sagen nicht mögliche) Rendite zu nennen. Wenn der AG mehr als nur die mindestförderung von 15% vornimmt, kann es sinnvoll sein, hier Beiträge zu zahlen, aber pauschal zu sagen, man sollte die Steuergrenzen voll ausreizen halte ich für grob fahrlässig! Steuern sparen ist kein Investmentmodell!!!

  2. Tyler Padleton

    Vielen Dank für die Darstellungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Ich beschäftige mich zurzeit auch mit meiner Altersvorsorge und interessiere mich aufgrunddessen für alle möglichen Artikel, die damit zu tun haben. Demnächst wollte ich das örtliche Versicherungsbüro für Altersvorsorgen aufsuchen, um mich beraten zu lassen. Interessant, dass es bei einem Wechsel des Arbeitgebers möglich ist, die bAV mitzunehmen.

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