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Altersvorsorge im Falle einer Scheidung – wie du deine Rente schützt

Sich um die eigene Altersvorsorge zu kümmern bedeutet, auf das investierte Geld in jungen Jahren zu verzichten. Man arbeitet hart, zahlt fleißig in die Rentenkasse ein, informiert sich über unterschiedliche Anlagemöglichkeiten. All das, nur um eine unbeschwerte Rente genießen zu können, wenn es denn soweit ist.

Doch was wäre, wenn dir deine jahrelang erarbeiteten Rentenansprüche plötzlich zur Hälfte genommen würden? Und sie auch noch deinem Ex-Mann zuteil werden?

Der sogenannte Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten wurde zu einer Zeit etabliert, in der die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau dominierte. Diese Strukturen haben sich jedoch im Laufe der Zeit gewandelt, sodass er für andere Lebensformen eher ungeeignet sein kann. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Folgen einer Scheidung auf die Altersrente zu beschäftigen.

Wie du deine Rentenansprüche auch im Falle einer Scheidung bewahrst, verrät dir daher Scheidungsanwalt Niklas Clamann. Er betreibt eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei im Raum Münster und führt bundesweit das Verfahren der Online Scheidung durch.

Was genau ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird erst relevant, wenn eine Ehe geschieden wird. Im Scheidungsverfahren prüft das Familiengericht die angesammelten Rentenansprüche beider Ehegatten aus der Ehezeit. Sind die Rentenansprüche unterschiedlich hoch, stockt der Ehegatte mit den geringeren Rentenanwartschaften sein Rentenkonto auf. Die Rentenansprüche der Eheleute werden also zwischen ihnen ausgeglichen.

Beachte dabei, dass sämtliche Rentenversicherungen in die Berechnung einbezogen werden. Also nicht nur gesetzliche, sondern – wenn vorhanden – auch private oder betriebliche Rentenversicherungen.

Was sind die Voraussetzungen für einen Ausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Scheidungsverfahren vorgenommen, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre angehalten hat. Dabei ist die Zeit zwischen der Eheschließung und der Zustellung des Scheidungsantrages für die Berechnung entscheidend. Folglich wird auch das Trennungsjahr, welches eine Voraussetzung für jede Ehescheidung ist, einbezogen.

Aber auch wenn ein Ehepaar weniger als 3 Jahre verheiratet ist, kann ein Ausgleich der Rentenansprüche erfolgen. Der Unterschied dabei ist nur, dass hierfür ein Antrag erforderlich ist. Wenn du dich also in der Ehezeit um den Haushalt und die Kinderbetreuung gekümmert hast, während dein Partner gearbeitet hat, wäre ein Antrag durchaus sinnvoll. Deine Aufgaben trugen ebenso zum Erhalt der Familie bei. Nur, dass dein Partner in dieser Zeit in die Rentenkasse einzahlen konnte und du eben nicht. Ein Ausgleich wäre hier gerecht.

Ein Antrag auf Versorgungsausgleich empfiehlt sich nur dann nicht, wenn der Wertunterschied der Rentenanwartschaften gering ist und deshalb bloß ein kleiner Ausgleichswert vorliegt. Das wäre der Fall, wenn beide Ehegatten berufstätig sind und ein vergleichbares Einkommen erzielen.

Ausschluss bzw. Modifikation durch Vereinbarung

Von dem oben beschriebenen Modell kann jedes Ehepaar beliebig abweichen. Hier kannst du nachlesen wie:

1. Der Ehevertrag

Der Ehevertrag spielt eine entscheidende Rolle, wenn du die Aufteilung der Rentenansprüche verhindern möchtest. Ein Ehevertrag kann vor, aber auch noch während der Ehe geschlossen werden und sollte in einer vertrauten Beziehung ohne Probleme angesprochen werden können.

In diesem könnt ihr etwa bestimmte Ansprüche von dem Ausgleich ausschließen oder den Ausgleich der Höhe nach bestimmen.

Damit der Vertrag zwischen euch auch wirksam ist, muss er von einem Notar beurkundet werden. Darüber hinaus muss er im Fall der Fälle einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten. Deshalb ist es ratsam, in der Urkunde darzulegen, warum der Ausschluss oder die Modifizierung des Versorgungsausgleichs sachgerecht ist und den Ehepartner nicht unangemessen benachteiligt. Eine unangemessene Benachteiligung oder sittenwidrige (ungerechte) Vereinbarung ist nämlich nicht wirksam.

2. Die Scheidungsfolgevereinbarung

Stehst du mit deinem Ehepartner kurz vor einer Scheidung, ist eine Scheidungsfolgevereinbarung sinnvoll, sofern ihr euch weiterhin gut versteht und euch einigen könnt. Genauso wie beim Ehevertrag auch, kann der Versorgungsausgleich hier modifiziert oder ausgeschlossen werden. Auch diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden.

Beachte: Wenn du in der Ehezeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konntest, die mit der Ehe zusammenhängt (z.B. aufgrund der Kinderbetreuung), dann empfiehlt es sich nicht, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu reduzieren oder gar auszuschließen. Dein Beitrag zur Ehe ist nicht zu unterschätzen und verdient eine entsprechende Würdigung.

Was bedeutet das für dich?

Mache dir bewusst, dass eine Ehe mit rechtlichen Folgen einhergeht, die man am besten bereits vor der Eheschließung durchdenken sollte. Passen die gesetzlichen Regelungen zu den Scheidungsfolgen nicht zu deiner persönlichen Beziehung, solltest du mit deinem Partner darüber entscheiden, was das Beste für eure Lebenssituation ist und dies in einer Vereinbarung festhalten. So werden einvernehmliche und gerechte Ergebnisse erzielt, wenn es darauf ankommt.

Über denn Autor

Dieser Beitrag ist ein (unbezahlter) Gastartikel von Rechtsanwalt Niklas Clamann. Rechtsanwalt Clamann arbeitet im Bereich des Familienrechts und hat sich auf das Verfahren der Online Scheidung spezialisiert. Von seiner Kanzlei in Münster (Westf.) aus bietet er dieses Verfahren bundesweit an.

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