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Geld verdienen mit Alltagsideen und Erfindungen – Weiter geht’s – Teil 2

In Teil 1 des Beitrages erläuterte ich Ihnen, dass jeder sich mit dem Schutz von dinglichen Alltagsideen potentiell ein dauerhaftes passives Einkommen aufbauen kann. Wir, die Verfasser dieses Artikels, sind diesen Weg erfolgreich gegangen. Hier erfahren Sie, wie wir das geschafft haben und wie auch Sie es uns nachmachen können.

Das hochinteressante Thema Schutzrechte hat uns damals sehr in seinen Bann gezogen und wir entwickelten den Ehrgeiz, es OHNE Patentanwalt zu schaffen unsere Grundidee zu einer Erfindung zu machen und sie beim Patentamt zu schützen. Was wir schnell in Erfahrung bringen konnten, war, dass die reinen Amtsgebühren sich auf lediglich 40 Euro belaufen, mit denen man eine dingliche Vorrichtung als Gebrauchsmuster für die ersten 3 Jahre voll umfänglich schützen kann. Damit sind wir beim zweiten wichtigen Punkt den es festzuhalten gilt: Der Schutz einer Erfindung kostet nicht mehr als 40 Euro, denn höher sind die Amtsgebühren nicht und einen Patentanwalt muss man nicht einschalten! Der in Teil 1 dieses Artikels erläuterte erste wichtige Punkt den es festzuhalten galt, war ja, dass selbst einfachste Ideen schutzfähig sein können, da „Kompliziertheit“ keine Bedingung für eine Erfindung ist.

Beide Erkenntnisse/Punkte zusammengenommen bedeuten und bedingen, dass wirklich JEDER eine Erfindung machen und sie auch zu geringsten Kosten selbst schützen kann!

Wenn er nur weiß, wie man es machen muss damit es erfolgversprechend ist! Wie einfach es manchmal ist, kannst du im Beitrag: Zehn Genies, die mit nur einer cleveren Erfindung reich wurden lesen.

Die Recherchen

Was bei uns nach der Einholung der ersten einfachen Grundinformationen (s.o.) folgte, waren viele hundert Stunden sehr ernsthafte Recherche im Internet und in Büchern. Wir investierten dafür nahezu unsere gesamte Freizeit und Teile unseres Schlafs. Wir lasen sämtliche einschlägigen Gesetze und Amtsregelungen, nahmen Akteneinsicht in unzählige Verfahren vor den Patentgerichten sowie in Patent- Prüfungsverfahren, wir lasen unzählige Patente und Gebrauchsmuster, beschäftigten uns ausgiebig mit den Regelungen und Vorschriften anhand derer die Prüfer beim Amt die Schutzfähigkeit einer eingereichten Idee überprüfen (da wird nicht „gewürfelt“, alles ist klar geregelt), wir lasen still in (offenen) Foren von Patentanwälten mit, wir verschlungen schließlich als unsere Expertise dies zuließ zahllose sehr tief in die Materie gehende Fachartikel in Fachpublikationen und unternahmen noch vieles weitere mehr, um GENAU zu begreifen welches die Bedingungen sind die eine Vorrichtung erfüllen muss, um als Erfindung geschützt werden zu können und wie man eine Anmeldung vorzunehmen hat.

Antrieb war uns initial zunächst, herauszufinden ob wir für unsere Idee tatsächlich einen Schutz erhalten können. Danach wollten wir ursprünglich zu einem Patentanwalt gehen, aber eben nur dann, wenn wir uns sicher waren, dass ein Schutz möglich ist. Die faszinierende Thematik Schutzrechte – die uns alle ja in Form nahezu aller Produkte die wir täglich verwenden permanent umgibt ohne dabei wirklich sichtbar zu werden, außer auf den Bankkonten der Erfinder – und die Aussicht darauf tatsächlich den „Erfinder-Weg“ gehen zu können, motivierten uns aber schließlich zu den oberen genannten umfangreichen Anstrengungen. Unsere gewonnenen Erkenntnisse, die in der Summe gar nicht allzu umfangreich, dafür aber hochkomprimiert, vollständig, abgesichert und vor allem laiengerecht aufbereitet sind, haben wir schriftlich festgehalten, um sie auch zukünftig anwenden zu können. Man weiß ja, dass man alles was man sich nicht aufschreibt oder mit dem man ständig zu tun hat, nach gewisser Zeit wieder von den Details her vergisst, so dass man wieder Zeit aufwenden müsste um sich sicher zu sein „wie das nochmal war“. Diese Aufzeichnungen haben wir mittlerweile bereits mehrfach wiederverwendet, denn Ideenansätze fliegen uns durch das erlangte Spezialwissen mittlerweile förmlich um die Ohren. Man sieht die „Dinge“ des Alltags (im wahrsten Sinne des Wortes) mit anderen Augen, wenn man erst einmal genau weiß und versteht, wie Schutzrechte funktionieren. Hätten wir schon früher gewusst, wie einfach eine brauchbare Idee aussehen kann, wie man geeignete Ideen überall im Alltag erkennt oder sie zielgerichtet gedanklich erarbeitet und wie günstig und somit risikofrei man sie selbst schützen kann, dann … hätte, hätte Fahrradkette.

Das Know-How

Mit dem richtigen Know-How benötigt man zum Schutz einer dinglichen Idee beim Patentamt keine professionelle Hilfe und nichtmal ein Gewerbe und kann für nur 40 Euro Amtsgebühren binnen weniger Wochen einen amtlichen Schutz erhalten, der einem das Monopol auf das Erfundene gewährt und den man Unternehmen, die an Herstellung und Verkauf des Erfundenen Interesse haben könnten, zum Kauf oder zur Lizenzierung anbieten kann. Alles was man dazu tun muss kann man online und von Zuhause aus erledigen und es entstehen nur einmalige, begrenzte Arbeiten sowie nur geringste Kosten. Funktioniert es nicht, hat man kaum Geld und nur begrenzte Zeit investiert. Funktioniert es hingegen, hat man sich mit einmaligem Arbeitseinsatz

ein tatsächlich 100% passives dauerhaftes Einkommen aufgebaut

in theoretisch sogar unbegrenzter Höhe, denn das „Wirtschaften“ überlässt man ja anderen, bestenfalls einem großen Unternehmen. Mit wohl keiner anderen Vorgehensweise, die man risikolos, fast ohne Kosten und nebenher anwenden kann, hat man die Chance auf einen derart „großen“ Erfolg. Normalerweise gilt: Will man ein „the sky is the limit“-Projekt starten, muss man in aller Regel „all in“ gehen und von Anfang an große Risiken und Arbeitsbelastungen tragen. Nicht so, bei der hier beschriebenen Vorgehensweise.

reich werden mit Erfindungen und Ideen

Fassen wir zusammen: Dem Laien ist es normalerweise nicht möglich  eine  Schutzrecht-Anmeldung  (zum  Patent  oder  Gebrauchsmuster)  in  einer  Weise  durchzuführen  die  erfolgversprechend ist und tatsächlich zu einem wirksamen Schutz führt. Der Laie DARF eine Anmeldung also zwar ohne Patentanwalt beim Amt einreichen, aber er KANN es letztlich nicht. Deshalb beauftragt man normalerweise einen Patentanwalt mit der Anmeldung der Erfindung und den vorausgehenden Recherchen, mit  denen  geklärt  wird  ob  eine  Anmeldung  überhaupt  Sinn macht und die Idee geeignet ist. Ein solcher Anwalt mit einem Stundensatz zwischen zumeist 150,- und 500,- Euro macht das ganze Unterfangen aber leider sehr teuer und somit riskant. Mit weniger als 1.500,- Euro kommt man bei einem solchen Anmeldung in der Regel nicht davon, eher noch (weit) mehr, je nach Anwalt und Erfindung. Die Folge ist, dass kaum einer seine Alltagsideen  ernsthaft  weiterverfolgt.  So  ging  es  vermutlich  bislang auch Ihnen, wodurch all Ihre Ideen/Einfälle stets im Sande verliefen, beziehungsweise wodurch Sie sich Ihrer Ideenansätze – die bereits aus einem erkannten Problem bestehen können – eventuell gar nicht wirklich bewusst waren, da sie deren Potential nicht kannten.

Das ändert sich, wenn Sie sich mit der Thematik Schutzrechte etwas besser auskennen. Dann erkennen Sie das Potential und die  relative  Einfachheit  einer  Schutzrechtanmeldung  und  werden mit anderen Augen durch die Welt gehen und Dinge in Ihrem Alltag wahrnehmen, die Ihnen zuvor nicht auffielen. Letztlich müssen Sie um eine Erfindung zu schützen nur ein simples 3-seitiges Formular des Patentamtes ausfüllen, in welchem im Wesentlichen  nur  Ihre  Personalien  einzutragen  sind.  Diesem Formular müssen Sie eine sogenannte Schutzschrift beilegen, einen von Ihnen zu formulierenden Text von in der Regel zwischen etwa 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang, in welchem Sie die Erfindung genau beschrieben und in einer Art Bauplan definieren. Die  Schutzschrift  geeignet  zu  verfassen  und  zuvor  die Idee  in  konstruktiver/dinglicher  Hinsicht  geeignet  auszugestalten, ist die eigentliche Herausforderung bei dem Ganzen. Wird dies in fachgerechter Weise erledigt und die Anmeldung (Formular plus Schutzschrift) zum Patentamt gesendet und 40 Euro überwiesen, ist damit bereits alles getan um den Schutz binnen nur circa 6 bis 8 Wochen zu erhalten! Nach dem Erhalt der Urkunde können Sie allen anderen Marktteilnehmern die Herstellung  und  den  Verkauf  von  Produkten  gemäß  Ihrer  Idee/Erfindung  verbieten  und  dies  nötigenfalls  gerichtlich  durchsetzen.

Für  die  weiteren  Arbeiten  nach  der  Anmeldung  müssen  Sie aber nicht erst diese 6 bis 8 Wochen bis die Urkunde kommt abwarten, denn bereits unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung beim Amt kann Ihnen niemand mehr die Idee abnehmen.  Sie  müssen  Ihre  Idee  also  ab  diesem  Zeitpunkt  nicht mehr  geheimgehalten  und  können  damit  beginnen,  Unternehmen zu kontaktieren die daran interessiert sein könnten Ihnen den Schutz – also letztlich die Idee / das Erfundene – als Ganzes abzukaufen oder eine Lizenz zur Herstellung zu erhalten, gegen  Umsatzbeteiligung  an  Sie.  Mit  dieser  einfachen  Vorgehensweise  kann  also  jeder  nebenher,  risikolos,  fast  kostenlos und mit nur einmaligen Arbeiten in der Größenordnung von 5 bis 30 Stunden ein „Eisen ins Feuer“ bringen, aus dem potentiell etwas Großes werden kann. …..

Lust bekommen?

Also: Sie haben noch nie darüber nachgedacht, dass Sie den „Erfinder-Weg“ gehen könnten? Das ist ein Fehler, der Ihnen den Blick auf großartige Chancen verstellt, die entgegen der allgemeinen Erwartung wirklich jedem Normalsterblichen offen stehen und die nebenher, ohne nennenswerte Kosten und im Prinzip beliebig häufig genutzt werden können. Selbst wenn Sie noch nie einen Ideenansatz der oben beschriebenen Art hatten und Ihnen nichtmal irgendwelche „Komfort- Probleme“ einfallen die noch zu lösen sind, steht Ihnen der von uns beschriebene Weg frei. Denn wir erklären Ihnen in einer aus den oben genannten „Aufzeichnungen“ entstandenen einzigartigen Anleitung Schritt für Schritt und laiengerecht alles was dazu (gedanklich) unternommen werden muss – von „noch keine Idee“ bis zur „Vermarktung“ und damit potentiell einem passiven dauerhaften Einkommen.

reich werden mit Erfindungen und Ideen

Neben den rein gedanklichen Arbeiten ist letztlich nur der oben erwähnte Text zu verfassen, die Schutzschrift. Dies aber in geeigneter Form, wozu wir Ihnen eine am deutschen Markt gänzlich einzigartige Anleitung zu einer spezifischen Herangehensweise an die Hand geben. Nach dem Lesen unseres Know-How werden Sie in der Lage sein, geeignete dingliche Grundideen – meist ausgehend von zu lösenden Problemen des Alltags – zu erkennen beziehungsweise zielgerichtet zu entwickeln und ausgehend davon dann eine konkrete dingliche Anordnung/Konstruktion zu finden, die schutzfähig ist, um diese dann geeignet zu beschreiben und in einer Art Bauplan zu definieren (Schutzschrift), damit das Amt den Schutz gewährt. Sie müssen dazu nicht in die Werkstatt und irgendetwas bauen. Die einfachen Ideen von denen wir hier sprechen können Sie rein im Kopf entwickeln und ausgestalten. Natürlich kann es nicht schaden einen „Prototyp“ zu bauen. In den meisten Fällen ist das mit Hausmitteln nahezu kostenlos möglich, auch dazu geben wir Ihnen wertvolle Tipps. Aber zwingend notwendig ist es nicht. In aller Regel kann alles rein im Kopf stattfinden und dann in der Schutzschrift festgehalten werden. Nach der Absendung der Anmeldung zum Amt finden und kontaktieren Sie dann Unternehmen, die dafür in Frage kommen das Erfundene herzustellen und zu verkaufen. Wie Sie bei dieser Vermarktung Ihrer Idee – die durch den Schutz zu einem Handelsgut an sich wird – vorgehen, beschreiben wir anhand unseres eigenen erfolgreichen Weges ebenfalls ganz genau.

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, finden Sie unter Erfinder A bis Z* viele weitere Informationen und eine kostenlose Kurzzusammenfassung* unserer Anleitung.

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